Voraussetzungen CaReS
CaReS® ist ein Arzneimittel und unterliegt damit gesetzlichen Rahmenbedingungen. Um CaReS® anwenden zu dürfen, ist ein Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, bei dem wir Sie gerne unterstützen.
Im folgenden sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgeführt:
Seit April 2006 in der EU in Kraft
- EU-Direktiven: 2004/23/EC (Allg. Richtlinie zu Gewebe und Zellen)
- 2006/17/EC (detaillierte Entnahmestellen)
- 2006/81/EC (detailliere Gewebeeinrichtung)
Seit 01. August 2007 in Deutschland in Kraft
- Gewebegesetz: Definiert Anforderungen an Entnahme und Verarbeitung
Anforderungen
- Gute fachliche Praxis (Def.in AMWHV)
- Arzneimittel-/Gewebegesetz: Genehmigung §20b für die Entnahme
- Zulassung durch lokale Behörde
Schaffung der Entnahmevoraussetzung durch die Klinik
- Kooperationsvertrag
- Definition des Entnahmeteams
- Nachweis der Sterilisation- und Hygienevalidierung
- Prozessablauf nach den SOPs von Arthro Kinetics
Zulassung der Entnahmestelle durch die regionale Aufsichtsbehörde (z.B. Regierungspräsidium, Bezirksregierung,...)
| Anhang |
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